Du interessierst dich für die Feuerwehr? Du möchtest einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und dabei neue Kolleginnen und Kollegen finden?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Nächster Rekrutierungsanlass: 06. September 2024 20:00 Uhr
Bei Fragen steht unser Kommandant dir gerne zur Verfügung:
Hptm Marco Jenny
T: 079 329 15 13
§ 2 Rekrutierung (§ 24 Abs. 3 FWG)
- Die Feuerwehrdienstpflicht der Feuerwehrdienstpflichtigen der Verbundgemeinden beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem die pflichtige Person 22 Jahre alt wird.
- Sie dauert bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die pflichtige Person 45 Jahre alt geworden ist.
- Der Gemeinderat bietet die Personen, die feuerwehrdienstpflichtig werden, zur Rekrutierung für den Feuerwehrdienst auf.
- Dem Aufgebot ist Folge zu leisten.
- Der Gemeinderat kann bei Nichtbedarf auf das Aufgebot verzichten.